- Erbe
- Ẹr·be1 das; -s; nur Sg; 1 Kollekt; der Besitz, der nach dem Tod einer Person meist an die Verwandten weitergeht <das elterliche, väterliche, mütterliche Erbe; auf sein Erbe verzichten>|| K-: Erbanspruch, Erbonkel, Erbtante, Erbteilung, Erbvertrag; erbberechtigt2 ein Erbe antreten Eigentümer eines Erbes (1) werden3 ein Erbe ausschlagen auf ein Erbe (1) verzichten4 Kollekt; die Leistungen und Traditionen, die aus der Vergangenheit überliefert sind <das geschichtliche, kulturelle Erbe>————————Ẹr·be2 der; -n, -n; 1 jemand, der ein Erbe1 bekommt <der alleinige, gesetzliche, rechtmäßige o.Ä. Erbe; jemanden als / zum Erben einsetzen / machen>|| NB: der Erbe; den, dem, des Erben2 nur Pl; die spätere, folgende Generation|| zu 1 Ẹr·bin die; -, -nen
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.